Nicht mehr enthalten ist allerdings die ursprünglich geplante steuerfreie Entlastungsprämie von bis zu 1.000 €, die Arbeitgeber ihren Beschäftigten hätten gewähren können. Damit wurde ein zentraler, aber auch umstrittener Bestandteil des früheren Entwurfs gestrichen.
Kern des Gesetzes ist weiterhin eine Verschärfung des sogenannten Fremdbesitzverbots. Die geplanten Inhalte sollen sicherstellen, dass sich nur solche Gesellschaften an anderen Steuerberatungsgesellschaften beteiligen dürfen, deren Gesellschafter selbst den steuerberatenden Berufen angehören. Ziel ist es, die Integrität und Unabhängigkeit der Steuerberater effektiv zu sichern und eine Umgehung des Berufsrechts der Steuerberater durch mehrstöckige Gesellschaften zu verhindern.