Die FIU ist die deutsche Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen und damit betraut, Verdachtsmeldungen nachzugehen. Damit dies zukünftig effizienter erfolgen kann, sollen ab dem 1.3.2026 konkretere Vorgaben für die Form und den Inhalt von Meldungen gelten.
Per Verordnung werden bundeseinheitliche Standards etabliert. Die Meldung erfolgt ausschließlich elektronisch über die Internetseite der FIU (goaml.fiu.bund.de).