Tax-News

Neue Vorgaben für Geldwäsche-Verdachtsmeldungen gelten ab März 2026

Nach dem Geldwäschegesetz (GwG) sind bestimmte Berufsgruppen wie etwa Steuerberater, Anwälte und Notare dazu verpflichtet, ihnen bekanntgewordene Tatsachen, die auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung hindeuten, der Financial Intelligence Unit (FIU) zu melden.

Timm Haase

12.12.2025 · 1 Min Lesezeit

Die FIU ist die deutsche Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen und damit betraut, Verdachtsmeldungen nachzugehen. Damit dies zukünftig effizienter erfolgen kann, sollen ab dem 1.3.2026 konkretere Vorgaben für die Form und den Inhalt von Meldungen gelten.

Per Verordnung werden bundeseinheitliche Standards etabliert. Die Meldung erfolgt ausschließlich elektronisch über die Internetseite der FIU (goaml.fiu.bund.de).

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