Die neuen Muster-Vorlagen gelten ab sofort. Haben Sie Ihrem Steuerberater oder einem anderen Vertreter in Steuerangelegenheiten (z. B. einem Lohnsteuerhilfeverein) bereits eine Vollmacht erteilt, müssen Sie nicht tätig werden. Die zuvor erteilten Vollmachten gelten unverändert weiter.
Tax-News
Neue Muster-Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen
Die Finanzverwaltung hat mit Schreiben vom 27.3.2025 (Az. IV D 1 - S 0202/00038/002/001) neue Muster für eine Bevollmächtigung zur Vertretung in Steuersachen bekanntgegeben. Relevant wird eine solche Vollmacht beispielsweise dann, wenn Ihr Steuerberater an Sie gerichtete Steuerbescheide und andere Verwaltungsakte empfangen soll.
