Bei steuerfreier Wohnraumvermietung ist ein Vorsteuerabzug meist nicht möglich – denn dieser ist dann aufgrund des Zusammenhangs zu steuerfreien Umsätzen nach § 15 Abs. 2 UStG ausgeschlossen. Zur Frage des Vorsteueranspruchs aus einer Heizungsanlage hat sich auch jüngst der Bundesfinanzhof (BFH) in einem Urteilsfall geäußert und bestätigt, dass bei Wohnraumvermietung mit vertragsmäßig vereinbarter Energieversorgung ein direkter Zusammenhang zu den steuerfreien Umsätzen besteht und ein Vorsteuerabzug ausgeschlossen bleibt.
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Neue Heizungsanlage: Warum Sie nur bei steuerpflichtiger Vermietung die Vorsteuer abziehen können
Aufgrund diverser Planungen der Bundesregierung denken auch viele Unternehmen mit Mieteigentum über die Anschaffung neuer Heizungsanlagen oder alternativer Heizsysteme nach – doch dabei handelt es sich um kostspielige Investitionen. Umso besser, wenn Sie aufgrund einer Vermietung auch die Vorsteuerbeträge aus den Kosten geltend machen können.