Fehlerhafter Steuerausweis? Wieso Sie grundsätzlich keinen Direktanspruch gegenüber dem Finanzamt haben
Das EuGH-Urteil beruht auf einem Fall, der sich mit dem Vorsteuerabzug und der Möglichkeit eines Direktanspruchs gegenüber dem Finanzamt bei fehlerhaftem Steuerausweis in Rechnungen beschäftigt. Insbesondere greift hier die Rechtsprechung des EuGH, die klärt, unter welchen Voraussetzungen ein Steuerpflichtiger die Rückerstattung von Umsatzsteuer beanspruchen kann, wenn diese fälschlicherweise ausgewiesen wurde.