Gerichtsurteil

Neue EuGH-Entscheidung: Warum Sie Ihre Eingangsrechnungen immer ganz genau prüfen sollten

In seiner Entscheidung vom 5.9.2024 ( Rs. C-83/23) hat der EuGH die Voraussetzungen für einen sogenannten Direktanspruch verschärft. Diese Entscheidung hat weitreichende Auswirkungen auf den Schutz für Sie als Leistungsempfänger, insbesondere in Fällen des § 14c Abs. 1 UStG. Ihre Rechte als Steuerpflichtiger werden hier zugunsten der Finanzverwaltung geschmälert.

Jörg Wilde

05.12.2024 · 2 Min Lesezeit

Fehlerhafter Steuerausweis? Wieso Sie grundsätzlich keinen Direktanspruch gegenüber dem Finanzamt haben

Das EuGH-Urteil beruht auf einem Fall, der sich mit dem Vorsteuerabzug und der Möglichkeit eines Direktanspruchs gegenüber dem Finanzamt bei fehlerhaftem Steuerausweis in Rechnungen beschäftigt. Insbesondere greift hier die Rechtsprechung des EuGH, die klärt, unter welchen Voraussetzungen ein Steuerpflichtiger die Rückerstattung von Umsatzsteuer beanspruchen kann, wenn diese fälschlicherweise ausgewiesen wurde.

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