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Neue EU-weite Kleinunternehmerregelung ab 2025: Nicht nur Kleinunternehmer können betroffen sein

Die Vereinfachung der Kleinunternehmerreglung soll kommen – fraglich ist jedoch, inwieweit es sich um eine tatsächliche Vereinfachung handelt. Wenn Sie nun denken: Ich habe sowieso höhere Umsätze beispielsweise in anderen EU-Mitgliedstaaten und mich betrifft die Regelung künftig nicht – da können Sie sich täuschen, denn die Umsatzgrenzen für einen EU-Kleinunternehmer liegen bei 100.000 €. Was genau dahinter steckt und welchen Einfluss dies auf die inländische Kleinunternehmerregelung hat, erfahren Sie hier.

Ann-Christin Hütte

29.04.2024 · 2 Min Lesezeit

Bereits vor 4 Jahren – am 18.2.2020 – hat der EU-Rat neue Regelungen veröffentlicht. Ziel: Kleinere Unternehmen bei grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen sollen vereinfachte Rahmenbedingungen erhalten. Bisher ist es so, dass die deutschen Regelungen zum Kleinunternehmer auch nur von inländischen Unternehmen angewendet werden dürfen. Kleinunternehmer sind Sie, wenn Sie im laufenden Kalenderjahr die Umsatzgrenze von 22.000 € nicht überschreiten. Als Kleinunternehmer dürfen Sie keine USt ausweisen und sind von der Abgabe der USt-Voranmeldung und Jahreserklärung befreit. Jedes EU-Land kann die Kleinunternehmeregelung nach eigenen nationalen Vorschriften gestalten – insbesondere die Umsatzgrenzen sind je nach Land unterschiedlich. So sehen es die Sonderreglungen für Kleinunternehmen in den Mehrwertsteuersystemrichtlinien (Titel XII, Kapitel 1, RL 2006/112/EG) vor. Viele Mitgliedstaaten haben von der Erleichterung Gebrauch gemacht: So können Sie z. B. in Österreich bis zu einem Umsatz von 35.000 € jährlich Kleinunternehmer sein. 

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