Gerichtsurteil

Neue BFH-Rechtsprechung: So vermeiden Sie doppelte Umsatzsteuer durch fehlerhafte Abforderungsschreiben

Im März hat der BFH entschieden, dass derjenige, der Umsatzsteuer in einem sog. „Abforderungsschreiben“ zu Unrecht offen ausweist, die Umsatzsteuer schuldet (BFH, Urteil vom 19.3.2025, Az. XI R 4/22). Und zwar auch dann, wenn er die zu Grunde liegende Leistung gar nicht erbracht hat. Das Finanzamt schaut im Rahmen von Prüfungen immer genau hin, ob in diesem Bereich Fehler passieren.

Ann-Christin Hütte

15.12.2025 · 2 Min Lesezeit

Eine Firma, die für die Pharma-Branche Studien durchführte, war auch dafür zuständig, die Honorare der Prüfärzte zu verwalten und auszuzahlen. Die Prüfärzte standen jedoch im Vertragsverhältnis mit dem jeweiligen Pharmaunternehmen. Zur Anforderung der finanziellen Mittel verschickte die Firma an die Auftraggeber „Abforderungsschreiben“, in denen u. a. eine Abforderungsnummer, ein Projektkennzeichen, ein Lieferdatum und der Nettobetrag sowie die Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen waren. Wirtschaftlich handelte es sich bei den Zahlungen nur um durchlaufende Posten.

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