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Nachträgliche Herstellungskosten: Kann es auch bei Grund und Boden eine Zweitherstellung geben?
Wird ein Gebäude renoviert, stellt sich schnell die Frage nach der Unterscheidung zwischen sofort abzugsfähigen Erhaltungsaufwendungen und nachträglichen Herstellungskosten. Doch wie sieht es bei einem Grundstück aus? Diese Frage ist bislang noch nicht durch den BFH entschieden. Ein anhängiges Verfahren könnte das jedoch bald ändern. Lesen Sie hier, was Sie dazu wissen müssen.
Timm Haase
18.06.2026
·
1 Min Lesezeit
Dieser Grundsatz gilt bei Gebäuden
Nach § 255 Abs. 2 HGB gelten u. a. diejenigen Aufwendungen als Herstellungskosten, die für die Erweiterung eines Vermögensgegenstandes oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen.
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