Hintergrund ist die angekündigte Überarbeitung und insbesondere Reduzierung des Umfangs der Berichterstattung durch die EU-Kommission. Das Europäische Parlament hat am 3.4.2025 einer Verschiebung der verpflichtenden Anwendung zugestimmt.
Die neuen Anwendungsvorschriften sehen nun vor, die EU-Richtlinie (mit denjenigen Inhalten, die bis dahin noch zu überarbeiten sind) bis zum 26.7.2027 in nationales Recht umzusetzen. Große Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern sollen dann erstmalig im Jahr 2028 über Nachhaltigkeitsaspekte des Geschäftsjahres 2027 berichten müssen. Ursprünglich war dies bereits für das Jahr 2025 vorgesehen.