Gerichtsurteil

Nachfolgeregelung und Erbschaftsteuer: Wie Sie die für Ihr Unternehmen relevante Lohnsumme ermitteln

Für die Übertragung von Betriebsvermögen durch Erbe und Schenkung gelten Steuerbegünstigungen, die allerdings von bestimmten Behaltens- und Lohnsummenregelungen abhängig sind. Wie und auf welchen Stichtag Sie die Anzahl der Beschäftigten zu ermitteln haben, hat das Finanzgericht Münster mit Urteil vom 10.8.2023 (Az. 3 K 2723/21 F) konkretisiert. Ich zeige Ihnen, auf welche Details es ankommt.

Timm Haase

13.05.2024 · 1 Min Lesezeit

Das ist die Lohnsummenregelung

Für die Übertragung von Unternehmen hat der Gesetzgeber Begünstigungen geschaffen, die im Ergebnis zu einer vollständigen Steuerbefreiung führen können. Das Ziel ist klar: Das Unternehmen soll auch nach der Übertragung, sei es zu Lebzeiten oder nach dem Tode des Unternehmers, weiter existieren.

Diese Steuerfreiheit in Form eines Verschonungsabschlags ist allerdings an Voraussetzungen geknüpft. Der Abschlag bleibt nur dann in voller Höhe erhalten, wenn nach Ablauf der Frist von 5 Jahren (Regelverschonung) bzw. 7 Jahren (Optionsverschonung) nach der Übertragung die Summe der maßgebenden jährlichen Lohnsummen bestimmte Grenzen nicht unterschreitet.

Bei der Regelverschonung gelten diese Grenzen: 250 % bei mehr als 5 und bis zu 10 Beschäftigten, 300 % bei mehr als 10 und bis zu 15 Beschäftigten sowie 400 % bei mehr als 15 Beschäftigten. Für Optionsverschonung gilt: 500 % bei mehr als 5 und bis zu 10 Beschäftigten, 565 % bei mehr als 10 und bis zu 15 Beschäftigten sowie 700 % bei mehr als 15 Beschäftigten. Als Ausgangslohnsumme gilt die durchschnittliche Lohnsumme der letzten 5 vor dem Besteuerungszeitpunkt abgelaufenen Wirtschaftsjahre.

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