Den allgemeinen Preisanstieg merken Sie und ich jeden Tag im Geldbeutel. Doch während beispielsweise der Einzelhändler oder der Imbiss-Betreiber frei über seine Preise entscheiden kann, ist der Steuerberater an die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) gebunden. Doch auch hier kommt es nun zu einem Preisanstieg, dem der Bundesrat am 21.3.2025 zugestimmt hat. Was Sie dazu wissen müssen.
Ihr Steuerberater ist grundsätzlich an die Gebührenverordnung gebunden
Daneben werden die Betragsrahmengebühren um 9 % angehoben. Diese sind insbesondere für die Lohnbuchführung relevant.