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Nach Zustimmung durch den Bundesrat: Jetzt kommt die Anhebung der Steuerberatergebühren

Die StBVV gibt jedem Steuerberater einen Gebührenrahmen für die unterschiedlichen Tätigkeiten vor. Unter anderem kommt dabei auch die Wertgebühr zum Einsatz, die nun um 6 % erhöht wurde. Diese Gebühr wird in Zehnteln bemessen und orientiert sich an einem Gegenstandswert. Bezogen auf Ihre Buchhaltung wird hier in aller Regel die Höhe Ihrer Betriebseinnahmen oder (sollten diese höher sein) Ihrer Betriebsausgaben herangezogen.

Timm Haase

17.04.2025 · 1 Min Lesezeit

Den allgemeinen Preisanstieg merken Sie und ich jeden Tag im Geldbeutel. Doch während beispielsweise der Einzelhändler oder der Imbiss-Betreiber frei über seine Preise entscheiden kann, ist der Steuerberater an die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) gebunden. Doch auch hier kommt es nun zu einem Preisanstieg, dem der Bundesrat am 21.3.2025 zugestimmt hat. Was Sie dazu wissen müssen.

Ihr Steuerberater ist grundsätzlich an die Gebührenverordnung gebunden

Daneben werden die Betragsrahmengebühren um 9 % angehoben. Diese sind insbesondere für die Lohnbuchführung relevant.

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