News

Nach Schelte des Bundesrechnungshofs: Stellen Sie sich ab jetzt auf eine Verzehnfachung der Kassen-Nachschauen ein

Treffer und versenkt: Die Schelte des Bundesrechnungshofs (BRH) an der Finanzverwaltung hat gesessen: Dem Fiskus entgehen durch Steuerbetrug in bargeldintensiven Branchen jährlich Einnahmen in 2-stelliger Milliardenhöhe. Angesichts von Betrugsquoten von bis zu 80 % finden Kontrollen viel zu selten statt, so der Bundesrechnungshof in seiner Pressemitteilung vom 5.5.2025. Das lässt sich die Finanzverwaltung nicht noch einmal sagen. Die Anordnungen zur Kassen-Nachschau werden spürbar ansteigen. Was das für Sie bedeutet, habe ich für Sie aufbereitet.

Markus Kahr

03.06.2025 · 1 Min Lesezeit

Rüge 1: Im Schnitt müssen Sie nur alle 42 Jahre mit einer Kassen-Nachschau rechnen

Die Rechnungsprüfer kritisieren, dass die Kassen-Nachschau zu wenig genutzt werden. Es ist vorgesehen, dass jährlich bei 2,4 % aller Unternehmen eine Kassen-Nachschau durchgeführt werden soll. Wenn diese Vorgabe erfüllt würde, müsste der Fiskus rund 190.000 Kassen-Nachschauen pro Jahr erledigen. Nach Berechnungen des BRH müssten Sie durchschnittlich nur alle 42 Jahre mit einer Kassen-Nachschau rechnen. Tatsächlich schafft die Finanzverwaltung aber höchstens 15.000 Kassen-Nachschauen pro Jahr. Für unehrliche Steuerpflichtige besteht also kaum ein Risiko, entdeckt zu werden. Eine präventive Wirkung kann die Kassen-Nachschau so nicht entfalten, so die Prüfer des BRH.

Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!