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Nach der Billigung durch den Bundesrat: Diese Inhalte enthält das Steuerfortentwicklungsgesetz
Im Juli 2024 hatte die damalige Bundesregierung das Gesetz zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (kurz: Steuerfortentwicklungsgesetz) auf den Weg gebracht. Kurz vor dem Jahreswechsel hat der Bundesrat nun einem Kompromiss zugestimmt, der mit den ursprünglich geplanten Maßnahmen nicht mehr viel gemein hat. Ich fasse die Inhalte für Sie zusammen.
Timm Haase
22.01.2025
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1 Min Lesezeit
Die ursprünglich geplanten Maßnahmen
Die damalige Ampel-Koalition bezeichnete das Vorhaben zunächst als 2. Jahressteuergesetz 2024. Geplant waren einige Inhalte, die im Zuge des Wachstumschancengesetzes nicht realisiert werden konnten. Zu diesen zählten insbesondere:
- Die Grenzen für die Bildung eines GWG-Sammelpostens sollten von 250 € auf 800 € bei der Untergrenze und von 1.000 € auf 5.000 € bei der Obergrenze angehoben werden.
- Gleichzeitig sollte es möglich sein, den Sammelposten über 3 statt über 5 Jahre aufzulösen.
- Die mit dem Wachstumschancengesetz erneut eingeführte degressive AfA sollte bis zum 31.12.2028 verlängert werden.
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