Leserfrage

Muss ich mein privates Konto tatsächlich dem Betriebsprüfer vorlegen?

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Markus Kahr

09.08.2026 · 1 Min Lesezeit

Frage: Bei uns findet gerade eine Betriebsprüfung statt. Der Prüfer hat über unseren Steuerberater mein privates Konto angefordert. Ist das zulässig? Wie soll ich mich jetzt verhalten?

Antwort: Es kommt darauf an. Ein Betriebsprüfer darf nicht ohne Weiteres Einsicht in Ihre privaten Konten verlangen. Nur wenn er konkrete Anhaltspunkte hat, dass Sie über Ihr privates Konto betriebliche Vorgänge abgerechnet haben, kann er auf die Herausgabe bestehen. Nicht zulässig ist ein pauschales Verlangen nach dem Motto: „Zeigen Sie mir einfach alle privaten Kontoauszüge.“ Sie können den Prüfer fragen: „Aus welchem konkreten Grund benötigen Sie Einsicht in mein Privatkonto und welche steuerlich relevanten Sachverhalte möchten Sie damit prüfen?“

Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!