Frage: Bei uns findet gerade eine Betriebsprüfung statt. Der Prüfer hat über unseren Steuerberater mein privates Konto angefordert. Ist das zulässig? Wie soll ich mich jetzt verhalten?
Antwort: Es kommt darauf an. Ein Betriebsprüfer darf nicht ohne Weiteres Einsicht in Ihre privaten Konten verlangen. Nur wenn er konkrete Anhaltspunkte hat, dass Sie über Ihr privates Konto betriebliche Vorgänge abgerechnet haben, kann er auf die Herausgabe bestehen. Nicht zulässig ist ein pauschales Verlangen nach dem Motto: „Zeigen Sie mir einfach alle privaten Kontoauszüge.“ Sie können den Prüfer fragen: „Aus welchem konkreten Grund benötigen Sie Einsicht in mein Privatkonto und welche steuerlich relevanten Sachverhalte möchten Sie damit prüfen?“