Frage: In unserem Unternehmen erstellen und programmieren wir mit mehreren Mitarbeitern Apps und pflegen die Internetauftritte von verschiedenen Firmen. Vorwiegend beschäftigen wir bei uns Informatik- und Webdesign-Studenten. Einer unserer Mitarbeiter verfügt über gute Kontakte nach Indien/Pakistan. Daher hat er vorgeschlagen, z. B. seinen Bruder in Neu-Delhi für uns arbeiten zu lassen, der uns seinen Arbeitsaufwand in Rechnung stellt. Wie sieht das mit der Umsatzsteuer aus?
Antwort: Hier sitzt der von Ihnen beauftragte Unternehmer in Indien. Mit seiner Programmierung erbringt er (Unternehmer in Indien) eine sonstige Leistung für Ihr Unternehmen. Der Ort der sonstigen Leistung ist dort, wo der Empfänger, also Sie, seinen Sitz hat. Die Leistung ist daher in Deutschland steuerbar und grundsätzlich auch steuerpflichtig. Um zu vermeiden, dass sich nun der ausländische Unternehmer in Deutschland registrieren und deutsche Umsatzsteuer berechnen und abführen muss, wird die Steuerschuldnerschaft auf den Empfänger der Leistung umgekehrt.