Frage: Während einer Firmenveranstaltung unterhielten wir uns auch über die Möglichkeiten des Vorsteuerabzugs. Dabei vertraten einige Kollegen die Auffassung, dass die Vorsteuer aus einer Rechnung erst dann geltend gemacht werden kann, wenn sie gezahlt wurde. Ich sehe das vollkommen anders. Aus allen vorliegenden Rechnungen mache ich unseren Vorsteueranspruch beim Fiskus geltend, unabhängig davon, wann sie gezahlt werden. Wie sehen Sie die Sachlage?
Antwort: Ich kann Sie beruhigen. Ihre Auffassung ist zutreffend und Sie machen alles richtig! Die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug sind in § 15 UStG geregelt. Danach kommt es nicht darauf an, ob eine Rechnung bereits gezahlt wurde.