Frage: Ich überlege, meinen gesamten Gewerbebetrieb an einen Nachfolger zu verpachten. Muss ich dann auch Gewerbesteuer auf meine Pachterlöse zahlen?
Antwort: Sofern Sie Ihren Gewerbebetrieb bisher als Einzelunternehmen oder im Rahmen einer Personengesellschaft geführt haben, zahlen Sie für den Gewinn aus Ihren Pachteinnahmen keine Gewerbesteuer.