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Muss eine Verabschiedungsfeier stets zu Arbeitslohn führen? Was der BFH zum 110-€-Freibetrag geurteilt hat

Der Chef oder ein anderer verdienter Mitarbeiter verabschiedet sich in den Ruhestand und Sie geben eine Party. Was meinen Sie: Kann in diesem Fall ein eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers vorliegen? Oder hat die Verabschiedung eher einen privaten Charakter? Es kommt (wie so häufig) darauf an, hat der BFH mit Urteil vom 19.11.2025 (Az. VI R 18/24, veröffentlicht am 24.2.2026) entschieden.

Timm Haase

23.03.2026 · 1 Min Lesezeit

Das ist der verhandelte Fall

Die Richter hatten über eine größere Feierlichkeit zu entscheiden, bei der der Vorstandsvorsitzende einer Bank verabschiedet wurde. Dazu waren rund 300 Gäste aus Wirtschaft, Politik, Kultur, aber auch aus dem Unternehmen selbst geladen.

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