Frage: Ein mit mir befreundeter Unternehmer hat mir den Tipp gegeben, dass wir für unsere Geschäftskasse ein Zählprotokoll führen sollen. Sein Steuerberater habe ihm empfohlen, dieses Protokoll täglich anzufertigen. Unser Steuerberater ist der Auffassung, dass wir kein Zählprotokoll führen müssen. Ist das zutreffend und welche Vorteile hätte es, wenn wir dieses Protokoll führen?
Antwort: Eine gesetzliche Verpflichtung, ein Zählprotokoll zu führen, besteht tatsächlich nicht. Insoweit hat Ihnen Ihr Steuerberater eine zutreffende Auskunft erteilt. Dennoch empfehle ich Ihnen, ein Zählprotokoll zu führen und es zu Ihren täglichen Kassenberichten zu nehmen.