FRAGE: In unserem Unternehmen findet derzeit eine Lohnsteueraußenprüfung statt. Der Prüfer hat bereits festgestellt, dass wir die private Pkw-Nutzung und Warenentnahmen für das Personal teils nicht korrekt berechnet haben. Der Lohnsteueraußenprüfer hat uns die lohnsteuerlichen Konsequenzen bereits dargelegt. Es ergeben sich auch umsatzsteuerliche Konsequenzen, da wir Entnahmewerte versteuern müssten. Müssen wir die Änderung vornehmen, obwohl nur eine Lohnsteuerprüfung stattgefunden hat? Müssen wir geänderte Umsatzsteuervoranmeldungen/Jahreserklärungen einreichen?
ANTWORT von Ann-Christin Hütte: Nach meiner Erfahrung wird der Lohnsteuerprüfer die betroffenen umsatzsteuerlichen Sachverhalte innerhalb des Finanzamtes weitergeben. Durch die zuständige Stelle erfolgt dann eine Korrektur der Umsatzsteuer. Da die Jahreserklärungen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergehen, kann eine Änderung hier problemlos auch ohne Umsatzsteuersonder- oder Betriebsprüfung erfolgen. Achtung: Bei den Werten im Lohnsteuerbericht handelt es sich um Bruttobeträge. Das Finanzamt muss aus diesen die Umsatzsteuer herausrechnen, um die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage zu erhalten. Auf diese Feinheit sollten Sie achten, da dies viel Geld ausmachen kann!