Frage: Wir sind ein großes Autohaus und kaufen Pkw in allen Preisklassen. Pkw werden in aller Regel bar bezahlt. Daher sind unsere Mitarbeiter mit zum Teil hohen Bargeldbeträgen unterwegs. Jetzt habe ich gehört, dass unsere Mitarbeiter bei Flugreisen das mitgeführte Bargeld auch bei Transitreisen innerhalb der EU angeben müssen. Ist das richtig?
Antwort: Sie sind richtig informiert. Bei der Einreise nach Deutschland aus einem Mitgliedstaat der EU und bei der Ausreise aus Deutschland in einen Mitgliedstaat der EU müssen mitgeführte Barmittel und gleichgestellte Zahlungsmittel im Gesamtwert von 10.000 € oder mehr den Kontrolleinheiten des Zolls auf Befragen mündlich angezeigt werden (§ 12a ZollVG).