Tax-News

Mitwirkung im Prüfungsfall: So halten Sie Fristen ein und sparen bares Geld

Seit dem 1.1.2025 gelten im Rahmen der Außenprüfung verschärfte Mitwirkungspflichten. Das Finanzamt kann Sie spätestens 6 Monate nach der Betriebsprüfung per Verwaltungsakt auffordern, innerhalb eines Monats fehlende Auskünfte und Unterlagen vorzulegen. Kommen Sie dieser Aufforderung nicht oder nicht vollständig nach, droht das Mitwirkungsverzögerungsgeld (§ 200a Abs. 2 Abgabenordnung, AO). Wir zeigen Ihnen, wie Sie das vermeiden können.

Jörg Wilde

22.09.2025 · 2 Min Lesezeit

Wann das Verzögerungsgeld bei Ihnen anfallen kann

Verzögerungsgeld wird bei Ihnen nur fällig, wenn qualifizierte Mitwirkungsverlangen des Prüfers von Ihnen nicht beachtet werden. Typische Szenarien sind:

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