Artikel

Mit FinDrive NRW können Sie ab sofort große Datenmengen mit dem Fiskus in NRW austauschen

Als Steuerverantwortlicher ist es Ihr Job, sich mit dem Betriebsprüfer auszutauschen. Gerade wenn die Groß- und Konzernbetriebsprüfung Ihr Unternehmen prüft, werden Sie in unregelmäßigen Abständen Beleganfragen erhalten. Sie suchen diese heraus und händigen sie dem Prüfer aus. Je nach Unternehmensgröße und Branche ist der Prüfer mehr oder weniger für Sie direkt erreichbar. Damit Sie jetzt nicht auf den Prüfer warten müssen, haben Sie ab sofort in Betriebsprüfungsfällen die Möglichkeit, große Datenmengen mit dem Fiskus über FinDrive NRW auszutauschen. Hierfür benötigen Sie die Einladungs-Mail der Prüfer.

Markus Kahr

07.10.2024 · 1 Min Lesezeit

FinDrive NRW können Sie nur bei Betriebsprüfungen nutzen

Um das neue System nutzen zu können, benötigen Sie eine „Einladung“ des Betriebsprüfers. Dieser legt im Rechenzentrum einen sogenannten Datenraum an. Dieser Datenraum ist nur für den Datenaustausch Ihres Falles mit dem Prüfer reserviert. Andere Personen können auf diese Daten nicht zugreifen.

Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‚Unternehmenssteuern aktuell‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:

  • Sie sind jederzeit auf eine Betriebsprüfung vorbereitet
  • Sie sind immer topaktuell und rechtssicher über die neuesten Urteile des BFH informiert
  • Alle Neuerungen und Änderungen im Steuerrecht sind übersichtlich aufbereitet, einfach dargestellt und kurz zusammengefasst