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Mit dieser Reisekostenabrechnung sind Sie auf der sicheren Seite

Reisekostenabrechnungen sind einer der aktuellen Prüfungsschwerpunkte von Lohnsteueraußen- und Betriebsprüfungen. Ist die Abrechnung korrekt, können Sie die Beträge steuer- und abgabenfrei an Ihre Mitarbeiter auszahlen. Damit dies aber vor den Prüfern Bestand hat, müssen die Angaben hieb- und stichfest sein. Wie Sie das in der Praxis bewerkstelligen, zeige ich Ihnen.

Markus Kahr

01.04.2025 · 1 Min Lesezeit

Was Sie Ihren Mitarbeitern steuerfrei erstatten dürfen

Nahezu jede Zahlung, die Sie Ihren Mitarbeitern zukommen lassen, unterliegt dem Steuerabzug und der Sozialversicherungspflicht. Erstatten Sie Ihren Mitarbeitern die Aufwendungen, die ihnen im Zusammenhang mit einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit entstanden sind, so können Sie dies steuerfrei tun. Voraussetzung hierfür ist lediglich, dass Ihr Mitarbeiter Ihnen eine Reisekostenabrechnung vorlegt.

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