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Mit diesen Tipps sponsert der Fiskus Ihre Geschenke an Mitarbeiter und Geschäftsfreunde

Es gehört zum guten Ton, sich gegenseitig Geschenke zu machen, sei es wegen der Geburt eines Kindes, eines Geschäftsabschlusses, eines Jubiläums oder weil Sie schon jetzt an das Weihnachtsfest denken. Richtig vorbereitet, können Sie Ihre Aufwendungen mit dem Fiskus teilen. Damit Ihnen das rechtssicher gelingt, habe ich die wesentlichen Fakten für Sie aufbereitet.

Markus Kahr

28.08.2024 · 7 Min Lesezeit

So behandeln Sie Geschenke an Ihre Mitarbeiter

Beschenken Sie Ihre Mitarbeiter, gehören diese Geschenke grundsätzlich zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Sie gewähren das Geschenk nämlich aufgrund des bestehenden Arbeitsverhältnisses.



Dabei spielt es keine Rolle, was der Anlass für Ihr Geschenk ist. Hat Ihr Mitarbeiter Geburtstag oder Nachwuchs bekommen, sind dies zwar private Anlässe für Ihr Geschenk. Dennoch handelt es sich hierbei um Arbeitslohn. Deshalb unterliegt der Wert Ihrer Geschenke dem Lohnsteuerabzug nach den Vorschriften, die Sie für sonstige Bezüge anwenden. Auch Jubiläumsgeschenke sind steuerpflichtig. Für die Besteuerung unentgeltlicher Sachgeschenke(-bezüge) setzen Sie deren Geldwert an und nicht etwa

den Wert, den idealen Wert, den der Beschenkte Ihrem Geschenk beimisst.

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