So behandeln Sie Geschenke an Ihre Mitarbeiter
Beschenken Sie Ihre Mitarbeiter, gehören diese Geschenke grundsätzlich zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Sie gewähren das Geschenk nämlich aufgrund des bestehenden Arbeitsverhältnisses.
Dabei spielt es keine Rolle, was der Anlass für Ihr Geschenk ist. Hat Ihr Mitarbeiter Geburtstag oder Nachwuchs bekommen, sind dies zwar private Anlässe für Ihr Geschenk. Dennoch handelt es sich hierbei um Arbeitslohn. Deshalb unterliegt der Wert Ihrer Geschenke dem Lohnsteuerabzug nach den Vorschriften, die Sie für sonstige Bezüge anwenden. Auch Jubiläumsgeschenke sind steuerpflichtig. Für die Besteuerung unentgeltlicher Sachgeschenke(-bezüge) setzen Sie deren Geldwert an und nicht etwa
den Wert, den idealen Wert, den der Beschenkte Ihrem Geschenk beimisst.
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