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Mit diesen Pauschalen sind Sie auch 2026 bei Ihrem Eigenverbrauch auf der sicheren Seite
Den ganzen Tag von Lebensmitteln umgeben zu sein, kann durchaus eine Herausforderung sein. Nachvollziehbar, dass etwa der Gastronom oder der Einzelhändler auch mal von den eigenen Waren und Produkten probiert. Das weiß auch die Finanzverwaltung und möchte diesen sogenannten Eigenverbrauch besteuert wissen. Ich zeige Ihnen, wie einfach das geht.
Timm Haase
28.01.2026
·
3 Min Lesezeit
Beim Eigenverbrauch haben Sie die Wahl
Sind Sie Inhaber eines Einzelunternehmens oder Gesellschafter einer Personengesellschaft und in bestimmten Branchen tätig (Übersicht auf Seite 5), müssen Sie sich zwangsläufig mit dem Thema unentgeltliche Wertabgabe bzw. Sachentnahme befassen. Denn: Die Finanzverwaltung und auch die finanzgerichtliche Rechtsprechung gehen davon aus, dass sich der Inhaber und auch seine Familie an den verkauften Waren selbst bedienen.
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