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Mit diesen neuen Vervielfältigern ermitteln Sie den Kapitalwert einer Rente ab 1.1.2026
Gebäude, Unternehmen oder auch andere Wirtschaftsgüter können Sie entweder gegen Einmalzahlung oder gegen eine lebenslange Rente kaufen. Um hier den Kapitalwert ab 1.1.2026 ermitteln zu können, nutzen Sie die am 21.10.2025 veröffentlichten Vervielfältiger (BMF-Schreiben Az. IV D 4 - S 3104/00002/013/003, DOK COO.7005.100.2.13240878).
Markus Kahr
11.12.2025
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1 Min Lesezeit
In 2 Schritten ermitteln Sie den Kapitalwert
Um den Kapitalwert Ihrer Zahlungsverpflichtung zutreffend zu ermitteln, gehen Sie wie folgt vor:
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