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Mit der degressiven Abschreibung sichern Sie sich die maximale Steuerersparnis – alle Neuerungen zum 1.1.2025

Mit der degressiven Abschreibung will die Bundesregierung Ihr Ausgabeverhalten beeinflussen, denn je höher die Abschreibung, desto eher investieren Sie. Daher wird bei jeder Steuerreform an dieser Schraube gedreht. Zum 1.1.2025 werden die Abschreibungsbeträge gesenkt. Daher macht es Sinn, bewegliche Wirtschaftsgüter bis zum 31.12.2024 anzuschaffen. Der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 vom 12.7.2024 sieht die folgenden Änderungen bei der degressiven Abschreibung vor.

Markus Kahr

09.09.2024 · 1 Min Lesezeit

So können Sie Ihre beweglichen Wirtschaftsgüter degressiv abschreiben

Die Höhe der degressiven Abschreibung ist vom jeweiligen Anschaffungszeitpunkt Ihres beweglichen Wirtschaftsguts abhängig. Sie können folgende Abschreibungssätze beanspruchen:

  • Haben Sie das bewegliche Wirtschaftsgut Ihres Anlagevermögens nach dem 31.12.2019 und vor dem 1.1.2023 angeschafft oder hergestellt, können Sie den 2,5-fachen Abschreibungssatz der linearen Abschreibung, maximal 25 %, beanspruchen.

  • Haben Sie das bewegliche Wirtschaftsgut Ihres Anlagevermögens nach dem 31.3.2024 und vor dem 1.1.2025 angeschafft oder hergestellt, können Sie den 2,0-fachen Abschreibungssatz der linearen Abschreibung, maximal 20 %, beanspruchen.

  • Schaffen Sie das bewegliche Wirtschaftsgut ab dem 1.1.2025 bis einschließlich 31.12.2029 an oder stellen Sie es selbst her, erhöht sich der Abschreibungssatz wieder auf das 2,5-Fache der linearen Abschreibung, maximal 25 %.

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