Tipp 1: Haben Sie stets die 603-€-Grenze im Blick
Die Summe von Barlohn und geldwerten Vorteil darf die Minijob-Grenze nicht überschreiten. Wenn Sie dieses bereits im Vorwege beachten, vermeiden Sie unnötige Rechnerei im Rahmen der Lohnabrechnung. Zudem reduzieren Sie das Risiko, dass der Minijob unbeabsichtigt sozialversicherungspflichtig wird. Eine regelmäßige Überprüfung der Vergütungsbestandteile sorgt hier für zusätzliche Rechtssicherheit.