Leserfrage

Minijob und Ehegatten-Arbeitsverhältnis: Darf ich meiner Frau einen Firmenwagen zur Verfügung stellen?

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Timm Haase

09.02.2026 · 1 Min Lesezeit

Frage: Ich führe bereits seit mehreren Jahren einen gutlaufenden Elektro-Meisterbetrieb im schönen Braunlage. Anfang 2026 habe ich meine Ehefrau auf Minijob-Basis als Bürokraft eingestellt. Um meinen Gewinn zu senken, habe ich mit dem Gedanken gespielt, ein Auto zu leasen und dieses meiner Frau als Dienstwagen zu überlassen. Dafür würden wir den Privat-Pkw abschaffen. Ich habe gehört, dass der Firmenwagen zusätzlich zum Minijob-Gehalt gewährt werden kann. Ist das so korrekt?

Antwort: Grundsätzlich haben Sie recht. Es ist tatsächlich möglich, zusätzlich zu dem im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung erzielten Barlohn einen Firmenwagen als zusätzliche Vergütung zu gewähren. Wichtig und entscheidend ist stets, dass in Kombination aus beiden Bestandteilen die Minijob-Grenze (2026: 603 € monatlich) nicht überschritten wird.

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