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Mindern übernommene Stellplatzkosten den geldwerten Vorteil bei einem Firmenwagen? Das sagt der BFH!
Stellen Sie Ihren Mitarbeitern einen Firmenwagen auch zur privaten Nutzung zur Verfügung, gewähren Sie damit einen geldwerten Vorteil, der üblicherweise nach der 1%-Regelung versteuert wird. Ob dieser Vorteil und damit die Lohnsteuerbelastung durch die Übernahme von Stellplatzkosten gemindert werden kann, hat kürzlich der BFH entschieden (Urteil vom 9.9.2025, Az. VI R 7/23, veröffentlicht am 15.1.2026).
Timm Haase
09.02.2026
·
1 Min Lesezeit
Diesen Fall hatte der BFH zu entscheiden
Ein Unternehmen überließ mehreren seiner Arbeitnehmer einen Firmenwagen, den diese auch für Privatfahrten sowie für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nutzen durften. Eben diese Tätigkeitsstätte befand sich allerdings in einer Gegend mit enormer Parkplatzknappheit. Aus diesem Grund mietete das Unternehmen Stellplätze an und vermietete diese für 30 € im Monat an sein Personal weiter. Dabei durften die einen Mitarbeiter ihr Privatfahrzeug, die anderen ihren Dienstwagen abstellen.
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