FRAGE: Ich haben vor einigen Monaten einen Einspruch gegen den Umsatzsteuerbescheid für das Jahr 2023 eingereicht. Aus meiner Sicht ist der Einspruch in meinem Schreiben ausreichend begründet. Da ich den Einspruch über MeinElster übermittelt habe, liegt mir eine Eingangsbestätigung vor. Trotz mittlerweile mehrfacher Nachfragen hat mein Finanzamt nicht reagiert. Was kann ich tun?
ANTWORT von Jörg Wilde: Ihr Finanzamt darf sich Zeit lassen, aber nicht „endlos“ untätig bleiben; nach 6 Monaten ohne sachliche Entscheidung über Ihren Einspruch kommt eine Untätigkeitsklage beim Finanzgericht in Betracht (§ 46 Finanzgerichtsordnung). Vorher sollten Sie die Akte aber durch Sachstandsanfrage und ggf. Dienst- bzw. Fachaufsichtsbeschwerde in Bewegung bringen. Bevor der förmliche Weg zum Finanzgericht gewählt wird, sind gestufte, niedrigschwellige Maßnahmen sinnvoll: schriftliche Sachstandsanfrage an den zuständigen Sachbearbeiter mit Hinweis auf Datum des Einspruchs, Aktenzeichen und Bitte um Entscheidung oder Zwischenbescheid. Falls hierauf keine Reaktion: kurze, sachliche Erinnerung mit Fristsetzung (z. B. 3 bis 4 Wochen) und Ankündigung, die Dienstaufsicht (Amtsleitung) einzuschalten.