Gerichtsurteil

Mehrzweck- oder Einzweck-Gutscheine? So setzen Sie die EU-Gutscheinrichtlinie korrekt um

Der BFH hat in seinem Beschluss vom 25.6.2025 (Az. XI R 14/24) noch einmal klargestellt, wie Gutscheine im Mehrwertsteuersystem zu behandeln sind. Mal wieder ging es um die Frage, ob die Umsatzsteuer bereits bei Ausstellung eines Gutscheins oder erst bei dessen Einlösung durch den Kunden an das Finanzamt abzuführen ist.

Ann-Christin Hütte

15.12.2025 · 2 Min Lesezeit

Der Fall: Handel mit Gutscheincodes

Eine deutsche Gesellschaft vertreibt Gutscheincodes – sogenannte „X-Cards“ – im Auftrag eines internationalen Online-Netzwerks (vergleichbar mit einem App-Store oder Streaming-Anbieter). Diese Gutscheine konnten Nutzer einlösen, um digitale Inhalte (z. B. Spiele, Musik, Videos, Apps) innerhalb dieses Netzwerks zu kaufen. Die Klägerin kaufte von der ausländischen Konzernmutter oder deren Tochtergesellschaft Gutscheincodes und verkaufte diese über deutsche Vertriebspartner (Einzelhändler, Supermärkte, Online-Shops) an Endkunden weiter.

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