FRAGE: Ein sehr guter Kunde hat bei uns ein auf ihn persönlich zugeschnittenes Produkt bestellt. Für die Herstellung hat er uns netterweise die Hauptstoffe bereitgestellt und unser Unternehmen hat die Werklieferung inklusive der Verwendung weiterer Materialien erbracht. Die Hauptstoffe können wir dem Kunden natürlich nicht in Rechnung stellen, da diese vom Kunden selbst stammen. Wir fragen uns aber, wie wir nun unsere Lieferung und die Umsatzsteuer richtig in der Rechnung stellen.
ANTWORT von Ann-Christin Hütte:
Die Bemessungsgrundlage für die Werklieferung ist immer das gezahlte Entgelt. Dies ist alles, was der Kunde zum Erhalt der Lieferung aufwendet. Dazu gehört also auf keinen Fall das Hauptmaterial, welches er selbst gestellt hat. Nehmen wir einmal beispielhaft an, dass Ihre Werklieferung ein Auftragsvolumen von 10.000 € umfasst und der Wert der Hauptstoffe bei 4.000 € lag: Sie berechnen dann ein Entgelt von 6.000 € zzgl. der Umsatzsteuer.