Warum sich der Fiskus für Ihre Anteilskäufe interessiert
Wenn Sie sich in eine Personengesellschaft einkaufen, profitieren Sie von einer unmittelbaren Gewinnbeteiligung und von flexiblen Gestaltungsmöglichkeiten bei überschaubarem Gründungsaufwand. Zudem wissen Sie schon vorab, ob das Unternehmen erfolgreich ist. Sie müssen das Risiko einer Neugründung nicht kalkulieren. Darüber hinaus können Sie steuerliche Vorteile wie Verlustverrechnung und Freibeträge nutzen, während bestimmte Haftungsrisiken (insbesondere bei Kommanditisten) auf die Einlage beschränkt bleiben. Durch die Möglichkeit, auch Sachwerte einzubringen und Gesellschaftsverträge individuell anzupassen, erhalten Sie zudem eine hohe unternehmerische Gestaltungsfreiheit, die in vielen Fällen kredit- und finanzierungsfördernd wirkt.
Diese Rechte und Pflichten übernehmen Sie