Leserfrage

Liegt steuerpflichtiger Arbeitslohn vor, wenn ich die Miete des neuen Mitarbeiters teilweise übernehme?

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Timm Haase

11.06.2025 · 1 Min Lesezeit

Frage: Mein Unternehmen sucht seit einiger Zeit nach geeignetem Personal für eine wichtige Position. Nun habe ich endlich einen aussichtsreichen Kandidaten, der aber nicht aus der Region kommt, in dem mein Unternehmen seinen Sitz hat. Er würde tatsächlich umziehen, die hohen Mieten schrecken ihn aber ab. In den Gesprächen kam die Idee auf, die Miete oder zumindest einen Teil davon für ihn zu übernehmen und mein Angebot für ihn damit attraktiver zu machen. Kann ich einfach einen Zuschuss zahlen, und wie sieht es in diesem Fall mit der Versteuerung aus? Am liebsten wäre mir natürlich eine steuerfreie Lösung.

Antwort: Die aus meiner Sicht beste Variante: Sie als Arbeitgeber mieten die Wohnung für Ihren Arbeitnehmer an und stellen ihm diese unentgeltlich oder verbilligt zur Verfügung. Verbilligt ist eine Überlassung immer dann, wenn die vereinbarte Miete unterhalb des ortsüblichen Mietspiegels liegt.

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