Schreiben Sie entsprechend der Leistung ab
Welche Abschreibungsarten haben Sie bisher in Ihrem Unternehmen in der Finanzbuchhaltung genutzt? Gucken Sie auch mal über den Tellerrand, denn es muss nicht immer die lineare AfA sein. Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens dürfen Sie die Abschreibung nämlich beispielsweise auch nach der Leistung des Wirtschaftsguts bemessen. Das kann ‑z. B. bei Produktionsmaschinen sinnvoll sein, die nach intensivem Einsatz an Leistungsfähigkeit verlieren.