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Lassen Sie Ihren Privatkunden nicht in die Umsatzsteuerfalle tappen, wenn Sie eine Gutschrift erteilen
Weisen Sie in einer Rechnung Umsatzsteuer offen aus, obwohl Sie zum Umsatzsteuerausweis nicht berechtigt sind, schulden Sie die Umsatzsteuer nach § 14 c UStG. Dies dürfte für Sie nichts Neues sein. Neu ist allerdings die Regelung, wenn Sie eine Gutschrift an einen Nichtunternehmer oder an einen Unternehmer, der die Lieferung oder sonstige Leistung nicht tatsächlich ausgeführt hat, erteilen. Dann schuldet der Empfänger die Umsatzsteuer (BMF-Schreiben vom 8.7.2025, Az. III C 2 - S 7295/00005/003/080, DOK: COO.7005.100.4.12398827).
Markus Kahr
25.08.2025
·
1 Min Lesezeit
Nichtunternehmer schuldet plötzlich die Umsatzsteuer aus der Gutschrift
Durch die Neufassung von § 14c Absatz 2 Satz 2 UStG wird geregelt, dass eine Person zu Unrecht ausgewiesene Umsatzsteuer auch dann schulden kann, wenn der Steuerausweis in einer Gutschrift an eine nicht unternehmerisch tätige Person erfolgt.
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