Sonderabschreibung gibt es nur für zusätzlichen Wohnraum
Im Urteilsfall entschloss sich der Besitzer, das bisher vermietete Einfamilienhaus nicht zu sanieren. Dies sei aus seiner Sicht unwirtschaftlich. Der aktuelle Standard könne nur durch einen Neubau erreicht werden. Da der Fiskus die beantragte Sonderabschreibung nicht gewährte, klagte der Immobilienbesitzer vor dem FG Köln. Die Richter sind der Auffassung, dass die Sonderabschreibung nicht gewährt werden könne, da der Immobilienbesitzer keinen zusätzlichen Wohnraum geschaffen habe.