Die Fragen, die wir uns im Beispiel stellen, sind richtig: Sie müssen nicht nur die Besteuerung des privaten Nutzungsanteils der E-Fahrzeuge – da diese auch privat von den Arbeitnehmern genutzt werden können – vornehmen. Darüber hinaus müssen Sie sich im Beispiel auch Gedanken zur Überlassung der Ladestation für die Privatfahrzeuge machen, denn: Hier gewähren Sie den Mitarbeitern durch das kostenlose oder verbilligte Laden von privaten Pkw einen Vorteil, den sie anderswo (z. B. an einer normalen Tankstelle) nicht erhalten hätten.
Das gilt für die Anschaffung von Ladestationen für Ihr Unternehmen
Da die Anschaffung der Ladevorrichtung durch das Unternehmen zur Nutzung aller Betriebsangehörigen erfolgt, handelt es sich um Unternehmensvermögen mit vollem Vorsteuerabzug von 665 €. Sie sollten sich, insbesondere als bilanzierendes Unternehmen, Gedanken um die richtige Bilanzierung und Abschreibung der E-Ladestation machen. Die Zuordnung der Wallbox kann als Betriebsvorrichtung, Mietereinbau oder selbstständiger Gebäudebestandteil erfolgen. Einordnung als