News

Ladestation für E-Fahrzeuge: Was für Ihre Anschaffungskosten und die Arbeitnehmernutzung gilt

Praxisfall: Einige Ihrer Arbeitnehmer verfügen über Elektro-Firmenwagen, die sie auch privat nutzen dürfen. Alle Unternehmensangehörige dürfen die Ladestation kostenlos für Firmen-, aber auch eigene Privatfahrzeuge nutzen. Deshalb haben Sie sich im Betrieb eine neue Ladestation für 5.500 € zzgl. 1.045 € Umsatzsteuer angeschafft und auf dem Hof installieren lassen. Nun fragen Sie sich, wie Sie die Anschaffung der Ladestation in der Buchführung berücksichtigen und was für die kostenlose Lademöglichkeit der Arbeitnehmer steuerlich zu beachten ist. Fällt hier gar eine Entnahmeversteuerung mit Umsatzsteuer an?

Ann-Christin Hütte

08.09.2025 · 3 Min Lesezeit

Die Fragen, die wir uns im Beispiel stellen, sind richtig: Sie müssen nicht nur die Besteuerung des privaten Nutzungsanteils der E-Fahrzeuge – da diese auch privat von den Arbeitnehmern genutzt werden können – vornehmen. Darüber hinaus müssen Sie sich im Beispiel auch Gedanken zur Überlassung der Ladestation für die Privatfahrzeuge machen, denn: Hier gewähren Sie den Mitarbeitern durch das kostenlose oder verbilligte Laden von privaten Pkw einen Vorteil, den sie anderswo (z. B. an einer normalen Tankstelle) nicht erhalten hätten.

Das gilt für die Anschaffung von Ladestationen für Ihr Unternehmen

Da die Anschaffung der Ladevorrichtung durch das Unternehmen zur Nutzung aller Betriebsangehörigen erfolgt, handelt es sich um Unternehmensvermögen mit vollem Vorsteuerabzug von 665 €. Sie sollten sich, insbesondere als bilanzierendes Unternehmen, Gedanken um die richtige Bilanzierung und Abschreibung der E-Ladestation machen. Die Zuordnung der Wallbox kann als Betriebsvorrichtung, Mietereinbau oder selbstständiger Gebäudebestandteil erfolgen. Einordnung als

Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!