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Kurioses BFH-Urteil zur ertragsteuerlichen Organschaft: Warum es nicht ausreicht, die Verpflichtungen aus einem Gewinnabführungsvertrag tatsächlich zu erfüllen
Vielfach wird die körperschaftsteuerliche bzw. die gewerbesteuerliche Organschaft dazu genutzt, um Gewinne und Verluste zwischen Organträger und Organgesellschaften zu verrechnen und damit am Ende Steuern zu sparen. Eine wichtige Voraussetzung ist dabei ein tatsächlich durchgeführter Ergebnisabführungsvertrag. Doch allein die Durchführung ist nicht genug, sagt der BFH. Ich zeige Ihnen, worauf es noch ankommt.
Timm Haase
06.04.2026
·
2 Min Lesezeit
Darum ist der Gewinnabführungsvertrag so wichtig
Ein zwischen Organträger und Organgesellschaft geschlossener Ergebnisabführungsvertrag ist eine der wichtigsten Voraussetzungen, damit eine ertragsteuerliche Organschaft von der Finanzverwaltung anerkannt wird.
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