Kaffeefahrt

Kurioser geht es kaum: Seit mehr als 20 Jahren beschäftigen sich die Finanzgerichte mit Kaffeefahrten

Kein Ende in Sicht. Das denken sich sicherlich nicht nur die Teilnehmer sogenannter Kaffeefahrten, sondern aktuell auch die BFH-Richter, bei denen gerade die Revision (Az. V R 29/23) zu einer Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichts anhängig ist. Erstaunlich ist, dass sich das verhandelte Verfahren bereits seit mehr als 20 Jahren hinzieht. Und noch immer gibt es Unklarheiten beim Thema Kaffeefahrten.

Timm Haase

16.09.2024 · 1 Min Lesezeit

Reiseleistung, Verkaufsveranstaltung oder sogar beides?

Sollten Sie selbst bereits in das Vergnügen der Teilnahme an einer sogenannten Kaffeefahrt gekommen sein, kennen Sie den Programmablauf sicherlich in groben Zügen: Die Teilnehmer werden zu einer Busfahrt eingeladen, oftmals gibt es eine Besichtigung (z. B. einer Manufaktur), es werden Getränke und Speisen gereicht und am Ende soll man ein Produkt erwerben (z. B. aus der besichtigten Manufaktur).

Was zunächst relativ banal klingt, ist es aus umsatzsteuerlicher Sicht allerdings nicht. Es geht konkret um die Versteuerung der Umsätze. Die Frage lautet damit: Steht der Verkauf oder die Reiseleistung im Vordergrund?

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