Reiseleistung, Verkaufsveranstaltung oder sogar beides?
Sollten Sie selbst bereits in das Vergnügen der Teilnahme an einer sogenannten Kaffeefahrt gekommen sein, kennen Sie den Programmablauf sicherlich in groben Zügen: Die Teilnehmer werden zu einer Busfahrt eingeladen, oftmals gibt es eine Besichtigung (z. B. einer Manufaktur), es werden Getränke und Speisen gereicht und am Ende soll man ein Produkt erwerben (z. B. aus der besichtigten Manufaktur).
Was zunächst relativ banal klingt, ist es aus umsatzsteuerlicher Sicht allerdings nicht. Es geht konkret um die Versteuerung der Umsätze. Die Frage lautet damit: Steht der Verkauf oder die Reiseleistung im Vordergrund?