Frage: Immer wieder erhalten meine Mitarbeiter und auch ich Kassenbelege, in denen Angaben zur TSE (zertifizierte technische Sicherungseinrichtung) fehlen. Entweder sind sie gar nicht vorhanden oder der Beleg enthält den Aufdruck „TSE ausgefallen“. Wie verhält es sich jetzt mit dem Vorsteuerabzug aus diesem Beleg? Können wir ihn beanspruchen oder müssen wir uns an den Belegaussteller wenden und eine neue Quittung anfordern?
Antwort: Tatsächlich kommt es in der Praxis immer wieder zu Missverständnissen rund um die Belegausstellung. Sie dürfen aus dem Beleg auch dann die Vorsteuer geltend machen, wenn er keine Angaben zur TSE enthält, Sie dürfen die Kosten allerdings dann nicht als Betriebsausgaben abziehen. Unterscheiden Sie hier 2 rechtliche Vorgaben: