FRAGE Ein Geschäftspartner wird sein Unternehmen veräußern. Das Einzelunternehmen soll vom Käufer am selben Standort weitergeführt werden. Grundsätzlich ändert sich nach Auskunft meines Geschäftspartners also nichts. Er hat mir nun angeboten, bestimmte Auslaufartikel aufgrund der Geschäftsveräußerung günstiger zu erwerben. Der neue Unternehmer möchte diese Artikel künftig von einer anderen Firma anbieten. Auf den Rechnungen weist er Umsatzsteuer aus. Ist eine Geschäftsveräußerung im Ganzen nicht insgesamt steuerfrei?
ANTWORT von Ann-Christin Hütte
Eine Geschäftsveräußerung im Ganzen nach § 1 Abs. 1a UStG ist an Voraussetzungen gebunden. Der Verkäufer muss wesentlichen Betriebsgrundlagen an den Käufer veräußern, sodass dieser in der Lage ist, das Unternehmen fortzuführen. So wie Sie es schildern, haben Sie lediglich Ware als Auslaufartikel günstig einkaufen können. Bei den Artikeln handelt es sich wohl um Umlaufvermögen – also um Verkaufswaren – die unwesentliche Betriebsgrundlagen sein werden. Hier muss der bisherige Inhaber die laufenden Umsätze versteuern und Sie haben einen Vorsteueranspruch aus dem Einkauf.