Die gilt für Kleinbeträge bei der Entrichtung
Ergibt die Abrechnung eines Bescheides Forderungen von weniger als 3 €, dürfen Sie diese Kleinbeträge künftig bis zu einer höheren Summe aufschieben. Sie müssen den Betrag nicht sofort begleichen, sondern können ihn zusammen mit der nächsten Zahlung an das Finanzamt entrichten. Bitte achten Sie dabei darauf, die Steuernummer und den Verwendungszweck anzugeben, damit der Betrag korrekt zugeordnet werden kann.