PV-Anlage wurde in 2021 bestellt und Ende 2022 installiert
Der PV-Anlagenbetreiber hatte im Juni 2021 den Auftrag erteilt, die Anlage zu installieren. Wegen der Corona-Krise sei die Anlage dann erst verzögert errichtet und im Dezember 2022 an das Stromnetz angeschlossen worden. Seitdem werde sie mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben. Im Regierungsentwurf zum Jahressteuergesetz 2022 sei eine Steuerbefreiung erst ab dem 1.1.2023 vorgesehen gewesen. Erst mit der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vom 30.11.2022 sei die Befreiung auf den 1.1.2022 vorgezogen worden. Es liege eine rückwirkende, belastende Rechtsänderung vor, da diese den Betreibern die im Anschaffungsjahr 2022 fest eingeplante Steuerminderung aus der Sonder-AfA nachträglich raube und somit eine echte Liquiditätsbelastung beschere.