Tax-News

Keine Panik, wenn Sie Ihre Wirtschafts-Identifikationsnummer noch nicht haben

Zur eindeutigen Identifizierung wird jedem wirtschaftlich Tätigen durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) stufenweise ohne Antragstellung zugeteilt. Die W-IdNr. bleibt für die Dauer der gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit bestehen und ändert sich nicht. Dies gilt auch z. B. bei Adress- oder Namensänderungen.

Markus Kahr

23.09.2024 · 1 Min Lesezeit

Zur eindeutigen Identifizierung wird jedem wirtschaftlich Tätigen durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) stufenweise ohne Antragstellung zugeteilt. Die W-IdNr. bleibt für die Dauer der gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit bestehen und ändert sich nicht. Dies gilt auch z. B. bei Adress- oder Namensänderungen.

Das BZSt weist am 12.8.2024 darauf hin, dass die automatische Vergabe der W-IdNr. erst ab November 2024 und nicht, wie ursprünglich geplant, ab September 2024 erfolgen wird.

Mein Tipp:

Wenn Sie bis Ende November 2024 noch keine W‑IdNr. mitgeteilt bekommen haben, hat das für Sie keinen Nachteil. Eine Angabe der W-IdNr. in steuerlichen Erklärungsvordrucken ist bis zum Abschluss der erstmaligen Vergabe freiwillig. Erst wenn alle W-IdNrn. vergeben sind, müssen Sie diese zusätzlich zu Ihrer Steuernummer in Ihren Schreiben an die Finanzverwaltung angeben. Wann es final so weit ist, werde ich an dieser Stelle berichten.

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