Tax-News

Keine Einsprüche mehr gegen die Abzinsung von Pensionsrückstellungen mit 6 %

Das BMF hat am 25.3.2026 per Allgemeinverfügung bekannt gegeben, dass Einsprüche, die sich gegen die Verfassungsmäßigkeit des Rechnungszinsfußes in Höhe von 6 % bei der Teilwertberechnung von Pensionsrückstellungen richten, zurückgewiesen werden.

Timm Haase

20.04.2026 · 1 Min Lesezeit

Das gilt gleichermaßen für alle noch nicht entschiedenen (bzw. ruhenden) Einspruchsverfahren, aber gleichzeitig auch für alle zukünftigen Einsprüche. Das BMF beruft sich bei seiner Entscheidung auf die jüngste Rechtsprechung von BFH und Bundesverfassungsgericht.

Ihnen bleibt damit lediglich der direkte Klageweg, wollen Sie sich gegen die aus Ihrer Sicht verfassungswidrige Zinshöhe wenden.

Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!