Tax-News

Kein Anspruch auf Krankengeld bei Krankheit vor Antritt der Tätigkeit

Der Abschluss eines Arbeitsvertrags allein begründet kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. So lässt sich das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 21.01.2025 (Az. L 16 KR 61/24) zusammenfassen.

Timm Haase

04.03.2025 · 1 Min Lesezeit

Geklagt hatte ein Mann, der einen neuen Arbeitsvertrag als Lagerist unterschrieben hatte, sich aber am ersten Tag seiner Tätigkeit krankmeldete. Nach 2 Wochen ohne Antritt der Beschäftigung kündigte das Unternehmen dem Mann innerhalb der Probezeit.

Die Krankenkasse lehnte die Zahlung von Krankengeld ab. Zutreffend, wie die Richter des Landessozialgerichts befanden. Der Arbeitgeber war nicht verpflichtet, den Mann zur Sozialversicherung anzumelden, da eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nicht bereits mit Unterschrift des Arbeitsvertrags zustande komme. Ausschlaggebend für die Zahlung von Krankengeld sei vielmehr der dafür notwendige Anspruch des Arbeitnehmers. Dieser entstehe grundsätzlich erst nach einer Wartezeit von 4 Wochen.

Mein Tipp

Die 4-wöchige Wartezeit soll verhindern, dass Sie als Arbeitgeber die Kosten der Lohnfortzahlung in solchen Fällen zu tragen haben, in denen ein neuer Arbeitnehmer direkt erkrankt. Eine unmittelbare Kündigung während der Krankheit sollten Sie meiner Meinung nach dennoch gut abwägen, insbesondere mit Blick auf den herrschenden Fachkräftemangel.

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