Nach einem Urteil des BFH vom 9.9.2025 (Az. IX R 12/24, veröffentlicht am 27.11.2025) gehören Steuerberatungskosten, die zur Ermittlung eines Veräußerungsgewinns anfallen, nicht zu den abzugsfähigen Veräußerungskosten.
Die Begründung der Richter: Zwischen der Veräußerung und den Steuerberatungskosten bestehe kein Veranlassungszusammenhang, da diese Kosten nicht durch die reine Veräußerung veranlasst sind. Vielmehr sei Auslöser die Steuerbarkeit des Gewinns.