Tax-News

Kein Abzug von Steuerberatungskosten bei der Veräußerung von Kapitalanteilen

Bei der Veräußerung von Kapitalanteilen dürfen bestimmte Aufwendungen als Veräußerungskosten berücksichtigt werden. Dazu gehören neben Anwalts- und Notarkosten insbesondere auch Provisionen und anfallende Vorfälligkeitsentschädigungen.

Timm Haase

23.12.2025 · 1 Min Lesezeit

Nach einem Urteil des BFH vom 9.9.2025 (Az. IX R 12/24, veröffentlicht am 27.11.2025) gehören Steuerberatungskosten, die zur Ermittlung eines Veräußerungsgewinns anfallen, nicht zu den abzugsfähigen Veräußerungskosten.

Die Begründung der Richter: Zwischen der Veräußerung und den Steuerberatungskosten bestehe kein Veranlassungszusammenhang, da diese Kosten nicht durch die reine Veräußerung veranlasst sind. Vielmehr sei Auslöser die Steuerbarkeit des Gewinns.

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